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Die Stellungnahme der LIPA zur Breitspurbahn

Die Stellungnahme der LIPA zur Breitspurbahn

Die ÖBB-Infrastruktur AG (,,ÖBB") hat als Initiatorin gemäß § 2 Abs 6 SP-V-Gesetz vor­geschlagen, die Eisenbahnstrecke „Raum östlich von Wien - Staatsgrenze bei Kittsee (Strecke und Güterterminal)" im Wege einer Verordnung der Bundesregierung zur Eisen­bahn-Hochleistungsstrecke zu erklären. Zu dem von der Initiatorin gemäß § 6 SP-V-Gesetz erstellten Umweltbericht (,,UB") sowie zur vorgeschlagenen Netzveränderung erstattet die LISTE PARNDORF gemäß § 8 SP-V­Gesetz folgende STELLUNGNAHME:

1) Prüfung nicht aller möglichen Varianten innerhalb der EU

Als erstes Sachargument wird darauf hingewiesen, dass es zwar fünf mögliche Standorte für das Terminal als auch eine Nullvariante samt Ihren Auswirkungen auf Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft geprüft wurden jedoch keine Variante „Aus­bau des bestehenden Verladeterminals in Kosice" und gleich die Normalspur in un­seren Raum zu legen".

Dies wäre unserer Meinung nach auf alle Fälle zu prüfen, da diese Variante in der strategischen Mitte zwischen Nullvarianten und den fünf Terminalvarianten liegt. Sollte diese Variante nicht herangezogen werden wäre es unserer Meinung auch nicht zielführend den fünf Terminalvarianten eine Nullvariante gegenüberzustellen. Diese nicht geprüfte Variante hätte aus unserer Sicht folgende Vorteile:

- Keine unnötige Bodenversiegelung von weiteren 430 Fußballfeldern denn die weitere Bodenversiegelung zu stoppen ist ebenfalls ein definiertes Klima­schutzziel.

- Errichtung einer Normalspur anstelle Breitspur somit auch billiger und mit we­niger Bodenversiegelung behaftet.

- Normalspur zwischen Kosice und Raum Wien kann auch für anderen Bahnver­kehr (Personenverkehr) genutzt werden .

- Wirtschaftlicher Aufschwung auch in der Ostslowakei (Fördergebiet laut EU) und somit auch ein EU Ziel.

- Direkte Anbindung der mittels Bahnnormalspur an den Güterterminal Wien Süd, den Zentralverschiebebahnhof, den Hafen und den Flughafen.

- Somit insgesamt weniger LKW Verkehr auf der A4. Da der Güterterminal Wien Süd derzeit noch immer nicht ausgelastet ist kön­nen dort die Waren für die regionale Wirtschaft auf LKW verladen werden

- Die Wertschöpfung ist aufgrund der Beteiligung der ÖBB zu ¼ an dem Projekt ebenfalls gegeben.

- Insgesamt weniger negativer Einfluss auf Bevölkerung, Natur und Umwelt in der Region.

2) Europaschutzgebiet FFH-Gebiet "AT1127119 Burgenländische Leithaauen"

Als zweites Sachargument wäre anzuführen, dass das Europaschutzgebiet FFH­Gebiet "AT1127119 Burgenländische Leithaauen" (117,30 ha) in keinem Punkt die­ses Berichtes erwähnt wurde aber zu berücksichtigen ist. Der Durchführungsbe­schluss, in der das Gebiet so wie es gemeldet wurde, enthalten ist, liegt bereits im Entwurf vor, wird bei der Sitzung des Habitat-Ausschusses am 14.11.2019 in Brüs­sel beschlossen werden und darauffolgend im Dezember 2019 im Amtsblatt der EU erscheinen. Das Gebiet wurde bereits im Natura 2000 Viewer der europäischen Umweltagentur eingetragen. Siehe dazu: http://natura2000.eea.europa.eu/
Somit dürfte die Aussage unter Ö2: Schutz der biologischen Vielfalt auf Seite 249, dass durch die Standortvariante 5 keine Natura 2000 Gebiete, Waldgebiete oder sonstige Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Vernetzung von Lebensräumen berührt wird neu zu treffen sein .

3) Natura 2000 Vogelschutzgebiet "AT1125129 Parndorfer Platte - Heideboden"

Als drittes Sachargument möchten wir vorbringen, dass die Erweiterung des Natura 2000 Vogelschutzgebietes in den Gemeindegebieten Bruckneudorf, Neudorf und Parndorf "AT1125129 Parndorfer Platte - Heideboden" (8.984,56 ha) nicht berück­sichtigt wurde. Die Erweiterung ist am 18. März 2019 in Kraft getreten, hier gilt be­reits das volle Schutzregime. Das Gebiet ist im Natura 2000 Viewer der europäi­schen Umweltagentur eingetragen. Siehe dazu: http://natura2000.eea.europa.eu/

4) Kartierung aller Landschaftselemente in und um Parndorf

Als viertes Sachargument wäre zu erwähnen, dass die Gemeinde Parndorf eine Er­hebung und Kartierung aller Landschaftselemente in und um Parndorf durchgeführt hat, für diese Bereiche wurden Maßnahmenvorschläge definiert und auch durch den Gemeinderat beschlossen. Diese Gebiete wurden im vorliegenden Bericht nicht be­rücksichtigt oder gelistet.

5) Berücksichtigung des örtliche Entwicklungskonzepts

Als fünftes und letztes Sachargument möchten wir festhalten, dass die Gemeinde Parndorf 2015 ein örtliches Entwicklungskonzept beschlossen hat. In diesem Kon­zept wurde in keiner Weise und auf keiner Fläche des Parndorfer Hotters ein Güter­terminal mit anschließenden Logistikbetrieben mitbetrachtet.
Bei einer solchen Betrachtung hätte es bereits damals Widmungen als Industriege­biet, Betriebsgebiet oder zu mindestens als Aufschließungszone - Betriebsgebiet geben müssen. Dieses örtliche Entwicklungskonzept sollte in der SP-V Berücksichti­gung finden .

6) Schlussfolgerungen

Der von den ÖBB vorgelegte Umweltbericht ist unvollständig und europarechtswid­rig. Er stellt das geplante Vorhaben unvollständig als „Netzveränderung" dar, ob­wohl in Wahrheit Auswirkungen weit über das Eisenbahnnetz hinaus zu erwarten sind. Der Bericht berücksichtigt daher nicht alle Planungsebenen, auf denen das Vorhaben umzusetzen wäre, insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der örtlichen und überörtlichen Raumplanung.
Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens mit einem simplen 7-stufigen Bewertungsmodell wird der Komplexität des Projekts nicht gerecht und führt zu ei­ner Überbewertung der wirtschaftlichen Vorteile im Vergleich zu den ökologischen gesellschaftlichen Nachteilen.
Weder auf internationaler Ebene im Verhältnis zu Ungarn und der Slowakei noch auf nationaler Ebene im Verhältnis Bund-Länder-Gemeinden wurden ausreichende Konsultationen durchgeführt, es war daher bisher nicht möglich, die Vor- und Nach­teile des Vorhabens aus allen gemeinderelevanten Perspektiven zu prüfen.
Die LIPA - Liste Parndorf spricht sich daher gegen die Erlassung der von den ÖBB empfohlenen Verordnung betreffend der Erklärung der Eisenbahn „Raum östlich von Wien - Staatsgrenze bei Kittsee (Strecke und Güterterminal)" zu einer Hochleis­tungsstrecke nach § 1 Abs 1 HL-G aus.

Link zum BMVIT und zur SP-V

https://www.bmvit.gv.at/themen/verkehrsplanung/strategische_pruefung/pruefungen/wien_kittsee.html 

Online Petition Parlament:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00018/index.shtml